Höhensicherungstechnik plp
 

Höhensicherungstechnik plp

 

Wir sind ein kleines Unternehmen mit viel Erfahrung in Höhensicherungstechnik. Unser Tätigkeitsfeld reicht von Unterweisungen in Absturzsicherung, Lehrgängen zur Benutzung für PSA gegen Absturz sowie Schulungen und Training, was das sichere Verhalten im absturzgefährdeten Bereich angeht, bis hin zur Prüfung von PSA gegen Absturz.

Zu unseren Fachgebieten zählen u. a. Schulungen im Bereich Lager und Hochregallager sowie Rettungsübungen von sogenannten Schmalgangstapler und das richtige Sichern in Hubarbeitsbühnen (HAB). Hier schulen wir Ihre Mitarbeiter in einem theoretischen und einem praktischen Teil bei Ihnen vor Ort im Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsmaßnahmen nach den Regelwerken der  DGUV, insbesondere der DGUV Regel 112-198 und 112-199 sowie DGUV Vorschrift 1, § 31 Besondere Unterweisung.

Wir bieten Schulungen und Lehrgänge im Bereich der Höhensicherung an. Zu unseren Schulungen gehören der unter Anderen der Sachkundige zur Benutzung von PSAgAGrundausbildung für Höhenrettung sowie individueller Rettungsmöglichkeiten für verschiedenste Tätigkeiten im absturzgefährdenden Bereichen. 


Im Seminar jährliche Wiederholungs- und Rettungsübung bieten wir die Möglichkeit,  in einem achtstündigen Seminar die Rettung von verunfallten Personen aus Steigschutzanlagen zu lernen und praktisch zu üben. DGUV Vorschrift 1, §24 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen müssen.

Die Überprüfung der PSAgA gehört ebenfalls zu unseren Tätigkeiten, die wir Ihnen anbieten können. Hier schreiben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen in ihren Regelwerken (DGUV Regel 112-198) Folgendes vor: Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstung  gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

In der richtigen Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sind wir Ihnen gerne behilflich. Durch unsere jahrelange Erfahrung, gerade in dem Bereich von Hochregallägern, wissen wir, welche Gefahren auf Sie zukommen können und welche PSAgA die „Richtige“ für Ihr Unternehmen und den Schutz Ihrer Mitarbeiter ist.

Unsere Ausbildungen und Seminare finden allesamt auf der Basis der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke sowie den technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) statt.


Durch regelmäßige Fortbildungen im Bereich Höhensicherungstechnik sowie Seminaren des Vereins Deutscher Sicherheitsingenieure ( VDSI), dem wir angehören, stellen wir sicher, dass sich unsere Lehrinhalte auf dem jeweils aktuellen Stand befinden.

Unsere Schulungsvoraussetzungen entsprechend dem DGUV-Grundsatz 312-001 betreffend der Qualifikationen für Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischer Übung bei der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstung.

 

 

Anmerkung zu Verantwortung und Vorbildfunktion:

„Ein Erfolgsfaktor für die Bemühungen, Unfallzahlen im Betrieb zu reduzieren und die Arbeit sicher zu machen, ist immer auch der Stellenwert, dem Sicherheit und Gesundheitsschutz in einem Betrieb eingeräumt wird. Dabei ist ganz entscheidend, ob Chef und Führungskräfte Arbeitsschutz aktiv einfordern, auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bestehen und ob sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen und eine Vorbildfunktion ausüben. Regeln werden auf Dauer keine Beachtung finden, wenn der Chef sie selbst nicht einhält, gegen sie verstößt bzw. ihm bekannte Verstöße nicht ahndet“.1)

 

 1) Sabine Müller-Petzer, Compliance kompatibel zur Gesetzlichen Unfallversicherung – Ein Systemvergleich, in: Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) 2015,S.851.